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Landesprüfungsämter: Verwehrung Anerkennung PT I bei regulärer Vergütung/Anstellung?
Verfasst am: 28. 01. 2017 [18:59] | |||
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sigmund Dabei seit: 23.07.2013
Beiträge: 104
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Ich kenne diese Gerüchte, habe aber noch von keinem konkreten Fall gehört. Es wäre auf jeden Fall rechtswidrig und könnte im Rechtsweg bekämpft werden. Es kommt nur auf die Rahmenbedingungen an: Fachkundige Anleitung und Aufsicht. Dass es das auch bei lächerlich oder gar nicht bezahlten Stellen nicht immer gibt, weil man den PiA als vollwertige Arbeitskraft ausbeutet, steht auf einem anderen Blatt. http://www.gesetze-im-internet.de/psychth-aprv/__2.html Mit Deiner Bewerbungsstrategie bist Du am richtigen Weg. Viel Erfolg!!! |
Verfasst am: 30. 01. 2017 [12:09] | |||
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s.huebner ![]() Dabei seit: 26.10.2013
Beiträge: 121
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Hallo Susa, ich habe mal in dem Buch "Survivalguide PiA" von Lindel & Sellin nachgelesen. Dort steht, dass der Vertrag zw. PiA und Klinik entweder ein Arbeitsvertrag als Psychologe als auch ein "Praktikanten-Vertrag" sein kann. In der Prüfungsordnung für PP kann ich zumindest keinen konkreten Passus finden, warum es nicht gehen sollte. Um aber auf Nr. sicher zu gehen, weiß ich, dass es manche so gehandhabt haben, dass sie 20 Stunden in der Klinik als Psychologe angestellt waren und 20 Stunden als "Praktikant". Da Du ganz konkret von Hessen sprichst, würde ich Dir folgendes empfehlen: - Dich an das dortige Landesprüfungsamt zu wenden, - mal die Landesgruppe der Deutschen PsychotherpeutenVereinigung nach Erfahrungen fragen: http://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/495/ (die bieten übrigens für PiA die (beitragsfreies) Mitglied sind auch ein Mentoren-Programm an). Viel Erfolg Simone |
Verfasst am: 01. 02. 2017 [17:38] | |||
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sigmund Dabei seit: 23.07.2013
Beiträge: 104
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Zunächst vielen Dank dafür, dass Du nicht nur selbst recherchierst, sondern Deine Ergebnisse auch mit allen anderen teilst! Das LPA BaWü vertritt im Kern die richtige Meinung, die ich bereits erklärt habe. Nur schafft es das LPA BaWü aufgrund mehrerer Logik- und Methodenfehler nicht, das Denkziel zu erreichen. Es bleibt vage und teilweise juristisch abwegig. Mit Arbeitsvertrag kann also nicht die volle abgeleistete Stundenzahl angerechnet werden, sondern nur die Stundenzahl, die unter Anleitung stand. Bei Deinem Arbeitsvertrag - und bei allen anderen Arbeitsverträgen in diesem Zusammenhang - wird aber das volle Stundenausmaß unter Anleitung stehen, weshalb auch das volle Stundenausmaß anzuerkennen ist. Das "also" ist unschlüssig und eine Scheinbegründung, die im Streitfall nicht eine Sekunde lang hält. Immerhin lernen wir, dass sich das LPA BaWü mit einer entsprechenden Formulierung auf der Bestätigung der Klinik begnügt. Die Antwort des LPA Hessen ist eine Frechheit, weil Du ja eine Antwort der Behörde haben wolltest. "Ich weiß es, aber ich sag es nicht" kann man vielleicht einem KJP mit Spezialisierung auf Kleinkinder sagen (der wäre so etwas gewohnt), aber bei allen anderen Fragestellern ist so etwas unangebracht. Die Institute sind nicht einmal annähernd objektiv, weil ihre Existenz davon abhängt, dass genügend Plätze für die PT zur Verfügung stehen - die Akzeptanz der unbezahlten Praktika durch PiA steht also mit den üppigen Einnahmen der Institute in Zusammenhang. Das Gesundheitsministerium wird Dich ja auch nicht auf Philip Morris verweisen, wenn Du fragst, ob Rauchen gesundheitsschädlich ist, weil die damit rechnen müssten, dass ihnen so ein Quatsch noch am selben Tag in einem Shitstorm auf Facebook um die Ohren fliegt. Grundsätzlich ist eine Befragung des LPA nur eine Methode, den (vermutlich) widerstandsfrei gangbaren Weg zu ermitteln. Die Rechtslage findet man so nicht heraus. Dieser Unterschied ist insbesondere dann bedeutsam, wenn das LPA eine verfehlte Rechtsmeinung vertritt, und Du diesen rechtsirrigen Weg nicht beschreiten willst. Ansonsten muss man sich objektiv informieren und das LPA dann mit einem präzisen Antrag und allenfalls im Rechtsweg zur Einhaltung der Vorschriften zwingen. Deine Eingangsfrage scheint aber nun abschließend erörtert, und dass in BaWü eine entsprechende Bestätigung ausreicht, wissen wir nun auch. Also ran an den Speck. ![]() [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 01.02.2017 um 17:39.] |
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