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Hallo liebe Pia-Freunde
Ich habe auf einer Infoveranstaltung der Dptv in Köln von einer Kollegin gehört, dass es Recht unproblematisch sei, Ausbildungsfälle in der Privatpraxis weiter zu führen via Kostenerstattung. Hat damit jemand Erfahrung? Gibt es bestimmte Dinge zu beachten? Geht das wirklich so reibungslos?
Das ist eine ganz klassische Frage für die Privatpraxis-Mailingliste.
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Vgl. auch das Infoblatt "Privatpraxis und Kostenerstattung" auf
https://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/der-verband/lg/bremen/dptv-ansprechpartnerinnen-und-angebote/
Hallo Vanessa.
Meine Gratulation zur erhaltenen Approbation.
Die Frage finde ich interessant, da ich gerade selbst damit beschäftigt bin, meine Patienten zu übernehmen. Hast Du denn mittlerweile schon mehr Informationen dazu?
Danke an Sie, Frau Thobaben. Die Sammlung finde ich sehr hilfreich für das gesamte Procedere. Ich habe allerdings nichts zur Überführung von Ausbildungs-Pat. gefunden. Das wird wsl. tatsächlich eine Frage für die Liste werden.
Danke für den Hinweis,
ich habe mich mittlerweile für den Newsletter angemeldet.
Die Formularsammlung kannte ich schon und habe mir einen "Schlachtplan" überlegt:
Ich habe eine Handreichung für meine Patienten angefertigt, in denen Formulierungshilfen und Daten enthalten sind, die meinen Patienten helfen sollen den Anruf beim Versicherer gut zu strukturieren.
Da ich bisher auf meine Approbation wartete (habe sie jetzt endlich) habe ich bisher allerdings noch keinen Patienten das "Go" gegeben.
Um auf deine Frage einzugehen Tobias (danke für die Glückwünsche, die ich gern zurück gebe!):
Leider habe ich noch keine neue Informationen.
Mein bisheriger Wissenstand begründet sich, neben der Anmerkung der im ersten Beitrag wiedergegebenen Information der Kollegin, auf zwei weiteren (aktuelleren) Äußerungen.
Die eine Information ist von einem niedergelassenen Therapeutenkollegen der im Frühjahr dieses Jahres seine Ausbildung beendet hat. Er sagte, er habe von den Kassen keine Zusage bekommen, durfte aber über die Abrechnungserlaubnis seines Ausbildungsinstituts weiter mit den Patienten in eigener Praxis arbeiten. Dies sei allerdings nach wie vor mit den üblichen Abgaben verbunden, minus der an einen Lehrpraxisinhaber (weil er ja eigene Räume benutzt).
Die zweite Information ist von der Lehrpraxisinhaberin mit der ich über mein Vorhaben sprach. Sie sagte, die aktuelle Lage der Kostenerstattung habe sich in diesem Jahr sehr verändert und sie befürchtet, es würde von den Kassen nicht mehr übernommen. Deshalb dürfte ich die Patienten weiterhin in ihrer Praxis sehen und über sie (bzw. das Ausbidlungsinstitut) weiterhin mit der Kasse abrechnen. Mein Ausbildungsinstitut ermöglicht es nicht, dass ich in eigenen Räumen die Therapien durchführe. Ein anderer Lehrpraxisinhaber begründete dies mit "aus versicherungstechnischen Gründen" ginge es nicht.
Eigentlich ist es ja für die Kasse doch egal ob sie das Geld an mich direkt oder an mein Ausbildungsinstitut zahlen. Ich denke wirtschaftlicher ist es alle Male die Therapie von mir weiter führen zu lassen und die Patienten nicht dazu zu drängen, einen neuen Behandler zu suchen. Ob sie bei meinen Versuchen dann aber mit "Untergrabung der Versorgungslage" oder ähnliches argumentieren werde ich hier berichten.