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[Bearbeiten]Sozialversicherung Praktische Tätigkeit
Der GKV-Spitzenverband kam bei einer Besprechung vom 20.04.2016 zu folgendem Ergebnis:
"Nach Ansicht der Besprechungsteilnehmer stellt sich die praktische Tätigkeit ... in klinisch-psychiatrischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung als eine zur Versicherungspflicht in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung führende Beschäftigung .... dar. .... Die praktische Tätigkeit ist vielmehr dadurch geprägt, dass die Psychotherapeuten in Ausbildung in den Klinik- oder Einrichtungsbetrieb eingegliedert und den Weisungen der Einsatzstelle unterworfen sind."
Hier geht es zum zur ausführlichen Begründung des GKV-Spitzenverbandes: https://www.piaportal.de/fileadmin/oeffentlich/Ausbildung/DRV_-_Sozialversicherung_-Beurteilung_praktische_Taetigkeit_Ausbildung_Psychotherapeuten__002_.pdf