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[Bearbeiten]Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie
Im Psychotherapeutengesetz (PsychThG,§ 11) ist festgelegt, dass ein wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie [1] den Behörden der Länder bei Fragen zur wissenschaftlichen Anerkennung von Psychotherapieverfahren beratend zur Seite steht. Von diesem WB PT wurden mit Hilfe eines Methodenpapieres Grundsätze von untersuchten Verfahren operationalisiert. Diese können nun für eine mögliche Empfehlung bezüglich einer wissenschaftlichen Anerkennung zugrunde gelegt werden. Wichtig erachtet werden hierbei vor allem die Nachweise für eine Verfahrenswirksamkeit.
[Bearbeiten]Einzelnachweise
- ^ Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie
(http://www.wbpsychotherapie.de)